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   OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13   

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https://dejure.org/2013,17545
OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13 (https://dejure.org/2013,17545)
OLG München, Entscheidung vom 22.07.2013 - 17 U 80/13 (https://dejure.org/2013,17545)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - 17 U 80/13 (https://dejure.org/2013,17545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mittelverwendungskontrolleur für Fehler des Prospekts eines geschlossenen Immobilienfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mittelverwendungskontrolleur für Fehler des Prospekts eines geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13
    Voraussetzung dafür ist, dass ihnen als "Hintermännern" faktisch eine Schlüsselfunktion zukommt, die mit derjenigen der Geschäftsleitung vergleichbar ist (BGH Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 109/08).

    Als Inhaber einer Garantenstellung haften Personen mit Rücksicht auf eine allgemein anerkannte und hervorgehobene berufliche und wirtschaftliche Stellung, sofern sie gerade durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken an dem Emissionsprospekt einen besonderen - zusätzlichen - Vertrauenstatbestand schaffen (BGH Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 109/08).

    Zur vergleichbaren Regelung im MKV des F.-Zinsfonds (BGH Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 109/08, Rz. 18) führte der Bundesgerichtshof aus, dem Mittelverwendungskontrollvertrag zufolge sei das Sonderkonto ein solches, über das die Fondsgesellschaft "nur gemeinsam mit dem Beauftragten verfügen kann".

  • BGH, 11.04.2013 - III ZR 80/12

    Haftung des als Mittelverwendungskontrolleur in einem Kapitalanlagemodell tätigen

    Auszug aus OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13
    Dabei erzeugt deren Wahrnehmung durch einen Wirtschaftsprüfer vor allem im Hinblick auf dessen spezielle betriebswirtschaftliche Kenntnisse Vertrauen in die Seriosität der Anlage (BGH Urteil vom 11.04.2013 - III ZR 80/12).

    Während die 2004 beginnende Regelverjährungsfrist des § 195 BGB nicht vor dem 31. Dezember 2006 ablaufen konnte, war der etwaige Schadensersatzanspruch der Klagepartei nach Maßgabe des § 51a WPO a.F. spätestens Anfang Dezember 2006 verjährt (BGH Urteil vom 11.04.2013 - III ZR 80/12).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

    Auszug aus OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13
    In einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt (BGH Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 309/10).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

    Auszug aus OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13
    Daraus folgt, dass der Täter nicht nur die tatsächlichen Umstände kennen, sondern auch die rechtliche Wertung der Erheblichkeit nachvollziehen muss (BGH Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 321/08).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11

    Haftung eines Vorstandsmitglieds, des Aufsichtsratsvorsitzenden und eines

    Auszug aus OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13
    Ein bewusstes Verschließen vor der Kenntnis von Tatumständen ist anzunehmen, wenn die Unkenntnis auf einem gewissenlosen oder grob fahrlässigen (leichtfertigen) Handeln beruht, etwa Berufspflichten in solchem Maße leichtfertig verletzt wurden, dass das Verhalten als bedenken- und gewissenlos zu bezeichnen ist (BGH Urteil vom 11.09.2012 - VI ZR 92/11).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13
    Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 19.04.2001 - I ZR 238/98 dass eine Erklärung mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig sei, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung seien.
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13
    Macht - wie hier - der Kapitalanleger gegen einen der Beteiligten Schadensersatz mit der Behauptung geltend, die ihm erteilten Informationen seien unrichtig bzw. unvollständig gewesen, so trägt er für die von ihm behauptete Schlechterfüllung des Auskunftsvertrages - unbeschadet der insoweit bestehenden sekundären Behauptungslast der Gegenseite - die Darlegungs- und Beweislast (BGH Urteil vom 11.05.2006 - III ZR 205/05).
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 98/06

    Rechtsstellung eines als Mittelverwendungskontrolleur in ein Anlagemodell

    Auszug aus OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13
    Die Beklagte war in ihrer Eigenschaft als Mittelverwendungskontrolleurin nicht verpflichtet, bei Abschluss des Mittelverwendungskontrollvertrages, den Anlageinteressent über einen eventuell unrichtigen Prospekt oder über die Reichweite und die Risiken des Mittelverwendungskontrollvertrages aufzuklären (BGH Urteil vom 22.03.2007 - III ZR 98/06).
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13
    Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 14.01.2002 - II ZR 40/00 verjähren die im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten Prospekthaftungsansprüche in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers und spätestens drei Jahre nach dem Beitritt zu der Gesellschaft oder dem Erwerb der Anteile.
  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 139/98

    Anforderungen an Sachvortrag bei gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzung

    Auszug aus OLG München, 22.07.2013 - 17 U 80/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.05.1999 - II ZR 139/98) kann ein substantiiertes Bestreiten von dem Prozessgegner ausnahmsweise gefordert werden, wenn der beweisbelasteten Partei eine nähere Darlegung des Sachverhalts nicht möglich oder nicht zumutbar ist, weil nur dem Gegner die Einzelheiten bekannt sind und diesem deren Vortrag zumutbar ist.
  • LG Bielefeld, 04.08.2014 - 9 O 115/14
    Für etwaige Fehler der Darstellung der von der Beklagten geschuldeten Mittelverwendungskontrolle in den Prospekten war diese - wie vorstehend bereits ausgeführt - nicht verantwortlich (im Ergebnis ebenso OLG München, Urteil vom 22.07.2013, 17 U 80/13, zitiert nach juris, Rn. 25).
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